Taufe

  • Möchten Sie ihr Kind taufen lassen oder überlegen Sie, sich als Erwachsener taufen zu lassen?
  • Hier erfahren Sie, was Sie über die Taufe wissen sollten.

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  • Die Kindertaufe
  • Voraussetzung
  • Für die Taufe eines Kindes ist es wichtig, dass die Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten dem Glauben der katholischen Kirche zustimmen und bereit dazu sind, ihr Kind im Glauben zu erziehen und es lehren, Gott und den Nächsten zu lieben gemäß der Botschaft und dem Beispiel Jesu.
  • Anmeldung
  • Die Anmeldung kann persönlich oder telefonisch im Pfarrverbandsbüro erfolgen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung den Namen und die genaue Adresse des/der Paten/Patin an.
  • !!! Übergangsregelung für Termine im März und April 2022:
  • Für die Monate März und April 2022 gilt die bisherige Regel: Einfach im Pfarrverbandsbüro melden, dann kontaktiert Sie ein Seelsorger und bespricht mit Ihnen einen möglichen Termin für das Taufgespräch und die Taufe.
  • !!! Neue Regelung für Termine ab Mai 2022:
  • Möchten Sie in einem bestimmten Monat einen Tauftermin, bitte melden Sie sich bis zum 10. des Vormonats im Pfarrverbandsbüro an. Beispiel: Möchten Sie im Monat Mai einen Tauftermin, so müssen Sie sich bis zum 10. April anmelden.
  • Die Terminvergabe erfolgt sofort bei der Anmeldung. Bitte halten Sie ggf. einen Terminvorschlag bereit.
  • Tauftermine
  • In den Pfarrkirchen des Pfarrverbandes Schöllnach sind Tauffeiern in der Regel möglich
  • an jedem Samstag im Monat um 11:00 Uhr oder um 14:00 Uhr sowie
  • an jedem Sonntag im Monat um 11:45 Uhr.
  • Benötigte Unterlagen
  • - Kopie der standesamtlichen Geburtsurkunde;
  • - Selbstauskunft des/der Paten/Paten.
  • Taufgespräch
  • Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist meldet sich ein Seelsorger bei Ihnen, um einen Termin für ein Taufgepsräch zu vereinbaren.

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  • Die Erwachsenentaufe
  • Wenn Sie sich als Erwachsener taufen lassen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarrverbandsbüro auf. Dort erhalten Sie weiter Informationen.

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Das Patenamt

  • Voraussetzungen
  • Der Pate/die Patin
  • - muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie (Erstkommunion) empfangen haben,
  • - muss mindestens 16 Jahre alt sein,
  • - darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein und
  • - darf nicht Vater oder Mutter des Taufbewerbers/der Taufbewerberin sein.
  • Möglichkeit eines Taufzeugen
  • Erfüllt ihr gewünschter Pate die oben genannten Voraussetzungen nicht, so gibt es die Möglichkeit zusätzlich zu einem Paten/einer Patin einen Taufzeugen/eine Taufzeugin zu bestimmen.
  • Ein Taufzeuge kann einen katholischen Paten nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

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  • Weitere Informationen
  • Taufkleid
  • Das Taufkleid ist ein symbolisches Element der Taufe. In manchen Familien ist es Brauch, dass ein Taufkleid von Generation zu Generation weitergegeben wird. Wenn Sie aber kein eigenes Taufkleid haben, müssen Sie keines kaufen. In jeder Pfarrkirche unseres Pfarrverbandes ist ein Taufkleid vorhanden. Das Taufkleid wird während der Tauffeier nur aufgelegt.
  • Stammbuch
  • Die Taufurkunde für das Stammbuch können Sie nach der Taufe im Pfarrverbandsbüro abholen. Sie bekommen einen entsprechenden Ausdruck für Ihr Stammbuch. Das Stammbuch wird nicht mehr benötigt.